Zertifizierung
Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige bezeichnet man jene Personen, die nach einem eigenen Zertifizierungsverfahren in die von den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesgerichte geführte Gerichtssachverständigenliste sdgliste.justiz.gv.at eingetragen werden. Dabei handelt es sich um eine Personenzertifizierung nach dem Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG), die eine Qualitätsprüfung beinhaltet und sicherstellt, dass nur höchstqualifizierte, absolut integre und zuverlässige Experten bei Gericht als Sachverständige bestellt werden.
Voraussetzungen für die Zertifizierung sind unter anderem Sachkunde, einschlägige Berufserfahrung, Kenntnisse des Verfahrensrechts, des Sachverständigenwesens und der Gutachtensmethodik, die zur Gutachtertätigkeit erforderliche Ausstattung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Wenn Sie an einer Eintragung in die Gerichtssachverständigenliste interessiert sind, informieren Sie sich hier:
Richtlinien für Eintragungswerber
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