Übergangsbestimmungen für die GebAG- und SDG-Novelle nach dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008
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Die durch das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 mit 1.1.2008 geänderten Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG) und des Sachverständigen- und Dolmetschergesetzes (SDG) haben großen Einfluss auf die praktische Sachverständigentätigkeit. Mit 1.1.2008 gibt es zahlreiche Fälle, in denen sich die durch einen Gerichtsauftrag ausgelöste Gutachtertätigkeit über den Jahreswechsel hinaus erstreckt, sodass oft die Frage entsteht, unter welchen Voraussetzungen noch die früher geltenden Regelungen anzuwenden sind und wann die neuen Bestimmungen gelten. Dazu bestehen folgende Regelungen (vgl Art XVII §§ 1, 19 bis 21 BRÄG und § 16c SDG):