Zahnheilkunde gehört wieder zur Medizin
Das Fachgebiet 10.01 Zahnheilkunde wird von der Fachgruppe „Gesundheit“ in die Fachgruppe „Medizin“ transferiert (02.60 neu). Damit wird eine 2007 erfolgte Änderung rückgängig gemacht, die dem System der ärztlichen Ausbildungsverordnung folgte, sich aber in der Praxis nicht bewährt hat, weil Zahnärztinnen und -ärzte herkömmlicherweise eben in der Fachgruppe Medizin gesucht werden.Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin - Zertifizierungsumfang
Im Fachgebiet 02.35 Psychiatrie, psychotherapeutische Medizin hat ein einschränkender Vermerk („nur für Psychiatrie“) bei jenen Sachverständigen zu erfolgen, die nicht in der Ärzteliste als „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin“ eingetragen sind bzw. nicht die Zusatzausbildung der Österreichischen Ärztekammer für Psychotherapeutische Medizin absolviert haben. Fachgebiet „Allgemeine Psychologie, Klinische Psychologie (inkl. Suchtmittel, Traumatisierung, Neuropsychologie)“ wird geteilt Dieses umfassende Fachgebiet (04.30) wird geteilt in- 04.30 Allgemeine Psychologie und
- 04.31 Klinische Psychologie (inkl. Suchtmittel, Traumatisierung, Neuropsychologie)
Änderung und Erweiterung der Bezeichnung von Fachgebieten
Geändert oder erweitert werden folgende Bezeichnungen von Fachgebieten:- 10.10 Gehobene medizinisch-technische Dienste lautet nun „Gehobene medizinisch-technische Dienste (Physiotherapeut/in, Biomedizinische/r Analytiker/in, Radiologietechnologin/Radiologietechnologe, Diätologin/Diätologe, Ergotherapeut/in, Logopädin/Logopäde, Orthoptist/in)“
- 60.91 Verstellbare Sessel, Tische, Betten, etc. wird in „Büroartikel, Büromöbel, Büroorganisation“ umbenannt
Neue Fachgruppe 23 Länderkunde (insbesondere Menschenrechte)
Diese neue Fachgruppe, die auf eine Anregung des Asylgerichtshofs zurückgeht, soll Sachverständige erfassen, die Fachwissen im Bereich der politischen, menschenrechtlichen und kulturellen Lage in Herkunftsländern vermitteln. Damit wird ein nicht nur bei Asylverfahren, sondern auch etwa im Bereich der Justiz in Auslieferungsverfahren bestehender Bedarf gedeckt.
Die einzelnen Fachgebiete:
- 23.05 Afghanistan
- 23.10 Bangladesh
- 23.15 China
- 23.20 Indien, Pakistan
- 23.25 Mongolei
- 23.30 Serbien, Montenegro, Kosovo
- 23.35 Türkei
- 23.40 Westafrika
- 23.45 Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion
- 23.50 amerikanische Staaten
- 23.55 andere europäische Staaten
- 23.60 andere afrikanische Staaten
- 23.65 andere asiatische Staaten