- Fernkopien (Telefax) zu Werbezwecken
- Elektronische Post (E-Mail, SMS)
Keine Werbung mittels E-Mail, Fax oder SMS!
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Die durch die Änderung des Punktes 1.7 der Standesregeln bewirkte Lockerung des Werbeverbots durch Zulassung nicht reklamehafter Information über die Sachverständigeneigenschaft ermöglicht es, potenzielle Auftraggeber wie Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden, aber auch einzelne Personen auf den Umstand der Zertifizierung hinzuweisen. Dabei ist aber das Telekommunikationsgesetz (TKG) zu beachten, das folgende Formen der Kommunikation ohne Einwilligung des Empfängers („unerlaubte Zusendung“) für unzulässig erklärt: