Das erst knapp vor Jahresende beschlossene und am 30.12.2010 kundgemachte
Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010/111) bringt auf 246 Seiten eine Vielzahl gesetzlicher Änderungen. Hier können nur die für die
gerichtliche Sachverständigentätigkeit wesentlichen Regelungen skizziert werden.
Keine „verhandlungsfreie Zeit“, aber Hemmung von Fristen
Die früher als „
Gerichtsferien“ bezeichnete „
verhandlungsfreie Zeit“ wird als solche
beseitigt. Allerdings erfolgt in bestimmten Verfahren während konkreter Zeiträume (zwischen dem 15. Juli und dem 17. August sowie dem 24. Dezember und dem 6. Jänner) so wie bisher eine
Hemmung von Rechtsmittelfristen, was sich auch auf die
Rekurs- und Rekursbeantwortungsfrist im
Gebührenbestimmungsverfahren auswirken kann (§ 222 Abs 1 und 2 Zivilprozessordnung - ZPO).
Daher gilt die Fristenhemmung zwar für die Erhebung eines Rekurses gegen einen Gebührenbestimmungsbeschluss, nicht aber für die Frist zur Erstattung des Gutachtens.
Amtliches Kilometergeld
Das
amtliche Kilometergeld beträgt nach § 10 Abs 3 der Reisegebührenvorschrift - RGV
- für Motorfahrräder und Motorräder je Fahrkilometer 0,24 €
- für Personen- und Kombinationskraftwagen je Fahrkilometer 0,42 €
Die frühere
Unterscheidung der Motorfahrräder und Motorräder nach dem
Hubraum und die
Befristung der erhöhten Sätze (zuletzt bis 31.12.2010)
entfallen.
Gebühr auf volle Euro abzurunden
Die
Rundungsbestimmung des § 39 Abs 2 Gebührenanspruchsgesetz - GebAG, nach der die
Gebührenbeträge auf volle zehn Centaufzurunden waren, wird dahin geändert, dass nun eine
Abrundung auf volle Eurovorzunehmen ist.
Rechtsmittelentscheidungen über Gebühren durch Einzelrichter
Über
Rechtsmittel gegen Gebührenbestimmungsbeschlüsse entscheidet nun, wenn es um
Sachverständigen- oder Dolmetschergebühren geht, nicht mehr ein
Senat, sondern ein
Einzelrichter des übergeordneten Gerichts. Lediglich beim
Obersten Gerichtshof bleibt dafür ein
Senat zuständig (§ 31 Abs 5 Z 2 und § 33 Abs 2 Strafprozessordnung - StPO; § 8a Jurisdiktionsnorm - JN).
Die neuen Bestimmungen sind
grundsätzlich ab 1.1.2011 anzuwenden, für
Rechtsmittelentscheidungen teilweise auch erst
ab 1.5.2011.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_I_111/BGBLA_2010_I_111.pdfsig